Ein häufiges Bespiel für die Überweisung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden zum MKG-Chirurgen stellen die Weisheitszähne dar.
Diese finden sehr häufig keinen Platz mehr am Ende der Zahnreihe oder es ist absehbar, dass es kein normales Durchkommen geben kann. Sie gefährden das Ergebnis der Kieferorthopädie. Sie liegen tief im Unterkiefer oder hoch verlagert im Oberkiefer, schief oder quer über den Wurzeln der anderen Zähne, und warten darauf ihrem Träger früher oder auch erst im späteren Lebensalter Probleme zu bereiten.
Auch bei schmerzhaften Entzündungen im Bereich der Zahnwurzeln bleibt als letztes Mittel vor der Entfernung des Zahns oft nur der Rettungsversuch über den operativen Eingriff, die Wurzelspitzenresektion (WSR), die der MKG-Chirurg in enger Kooperation mit dem behandelnden Zahnarzt durchführt.
Ebenfalls zum MKG-Chirurgen kommen Patienten mit größeren Zysten im Kieferknochen, die entfernt werden sollen, gegebenenfalls mit Auffüllung des Knochendefekts, außerdem Patienten mit Entzündungen des Zahnhalteapparats, also einer Parodontitis, wenn die wackelnden Zähne über eine Zahnfleischoperation stabilisiert werden müssen, oder ältere Menschen, deren Prothese nach langen Jahren zu wackeln begonnen hat und ein neues Knochenlager benötigt.
Operationen im Bereich der Kieferhöhlen sind oft das Ergebnis eines langen Leidensweges. Beispielsweise chronische eitrige Entzündungen der Kieferhöhlen, bei denen jede medikamentöse Therapie versagt hat, Zysten der Kieferhöhlen oder eine offene Verbindung vom Mund zur Kieferhöhle, z.B. nach Zahnentfernung, machen eine Operation häufig unumgänglich. Im günstigeren Fall ist die Beteiligung der Kieferhöhle dem Zahnarzt frühzeitig oder schon vor einer Operation aufgefallen und führt den Patienten dann direkt zum Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen.